Fragen & Antworten
Was kostet ein Fototermin?
Die Kosten richten sich nach Umfang des Projekts, Anzahl der gewünschten Bilder, Aufwand vor Ort und gewünschten Nutzungsrechten. Da jedes Projekt unterschiedlich ist, erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach einem kurzen Gespräch über Ihre Ziele.
Wie lange dauert ein Fototermin vor Ort?
Die Dauer liegt meist zwischen vier und acht Stunden und richtet sich nach der Anzahl der gewünschten Aufnahmen. Für Architekturfotografie kalkuliere ich in der Regel eine Stunde pro Bildmotiv. Bei Immobilienfotografie geht es durch eine andere Herangehensweise schneller, hier liegt der Aufwand meist bei ein bis zwei Stunden pro Objekt. Vor dem Termin erhalten Sie von mir eine Vorbereitungsliste, damit der Ablauf vor Ort reibungslos verläuft.
Wie viele Bilder erhalte ich, und in welchem Format?
Die Anzahl der finalen Bilder hängt vom Umfang des Fototermins ab und wird im Vorfeld gemeinsam festgelegt. Sie erhalten die bearbeiteten Aufnahmen in hoher Auflösung, üblicherweise als JPEG, auf Wunsch auch in weiteren Formaten.
Wie lange dauert die Bildbearbeitung?
Sie erhalten die fertig bearbeiteten Bilder innerhalb von sieben Werktagen, nachdem alle Motive des Projekts fotografiert wurden. Die Bearbeitung beginnt erst, sobald alle Aufnahmen vorliegen. Bei zeitkritischen Projekten, etwa für Wettbewerbsabgaben, ist auf Anfrage auch eine schnellere Lieferung möglich.
Welche Nutzungsrechte erhalte ich an den Bildern?
Mit dem Auftrag erwerben Sie die vereinbarten Nutzungsrechte an den Bildern, etwa für Ihre Internetseite, soziale Netzwerke, Druckwerke oder Wettbewerbe, die Bilder selbst bleiben urheberrechtlich bei mir als Fotograf. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Absprache nicht vorgesehen, möchte jemand anderes die Aufnahmen für eigene Zwecke nutzen, verweisen Sie diese Person gerne an mich. Steht bereits im Vorfeld fest, dass mehrere Parteien die Bilder nutzen möchten, lässt sich das unkompliziert als zusätzliche Lizenz regeln. Pro weiterem Lizenznehmer kommen 25 Prozent zum Auftragshonorar hinzu, wie sich diese Kosten unter den Beteiligten aufteilen, entscheidet der ursprüngliche Auftraggeber. Die vollständigen Bedingungen finden Sie in meinen AGB.
Arbeiten Sie auch außerhalb von Baden-Baden?
Ja, ich arbeite regelmäßig in Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart und der weiteren Region sowie deutschlandweit und in der Schweiz. Mit Sitz in Baden-Baden und einem zweiten Standort in Mannheim bin ich in beiden Städten gut erreichbar.
Was passiert bei schlechtem Wetter?
Gerade bei Außenaufnahmen spielt das Licht eine entscheidende Rolle. Bei ungünstigem Wetter sprechen wir gemeinsam einen neuen Termin ab, damit die Aufnahmen die Architektur optimal zur Geltung bringen.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Bei einer Absage gelten gestaffelte Stornokosten, berechnet auf die vereinbarten Produktionskosten: mehr als sieben Tage vorher fallen keine Kosten an, fünf Tage vorher zehn Prozent, drei Tage vorher fünfzig Prozent, einen Tag vorher der volle Betrag.
Warum lohnt sich professionelle Architekturfotografie gegenüber eigenen Aufnahmen?
Architekturfotografie hat eigene technische Anforderungen, etwa die Korrektur stürzender Linien, der gezielte Einsatz von Licht zur passenden Tageszeit und eine Bildbearbeitung, die Räume natürlich und hochwertig wirken lässt. Das Ergebnis sind Bilder, die für Wettbewerbe, Publikationen und die eigene Vermarktung bestehen, dort, wo es auf den ersten Eindruck ankommt.
Können Sie auch während des laufenden Betriebs fotografieren?
Ja, viele Projekte, etwa in Hotels, Gastronomie oder Praxisräumen, entstehen während des laufenden Betriebs. Wir stimmen den Ablauf so ab, dass möglichst wenig Unterbrechung entsteht.
Bieten Sie auch Luftaufnahmen an?
Für bestimmte Projekte, etwa zur Einordnung eines Gebäudes in seine städtebauliche Umgebung, biete ich auch Luftaufnahmen an. Ob sich das für Ihr Projekt eignet, besprechen wir im Vorfeld.
Muss ich Sie als Urheber der Bilder nennen?
Ja, bei der Veröffentlichung der Bilder bin ich als Urheber namentlich zu nennen, soweit dies angemessen und möglich ist, etwa auf Ihrer Internetseite oder in Druckwerken. Einschränkungen besprechen wir im Vorfeld je nach Verwendungszweck.
Kümmern Sie sich auch um Einwilligungen abgebildeter Personen oder Rechte Dritter?
Ich erhalte im Rahmen des Auftrags lediglich das Nutzungsrecht am fotografischen Werk selbst. Sind auf den Bildern Personen erkennbar oder werden Rechte Dritter berührt, etwa an einem Gebäude oder einer Einrichtung, müssen die entsprechenden Einwilligungen oder Genehmigungen von Ihnen eingeholt werden, da Sie über die geplante Verwendung am besten Bescheid wissen.

