Fotografenleistungen
Torben Beeg
Auftragnehmer im Sinne dieser AGB ist:
Torben Beeg
Moltkestraße 3, 76530 Baden-Baden
E-Mail: torben@beeg-film-foto.de
Web: https://www.beeg-film-foto.de
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Fotografenleistungen zwischen dem Fotografen (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber abweichende Bedingungen verwendet, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.2 Mündlich geschlossene Aufträge sind verbindlich und gelten als Vertragsabschluss im Sinne dieser AGB. Im Streitfall trägt der Auftraggeber die Beweislast für abweichende Vereinbarungen.
1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von Fotografien. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte in dem im Angebot angegebenen Umfang.
2.2 Der Auftragnehmer schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
3. Vergütung
3.1 Die Erstellung von Fotografien und sämtliche sonstigen Tätigkeiten des Auftragnehmers für den Auftraggeber sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Fotografien bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen auf der Grundlage des jeweils aktuellen AGD-Vergütungstarifs Design.
3.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Über das Angebot hinaus anfallende Arbeitsstunden werden stundenweise mit EUR 110,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro angefangene Stunde vergütet. Zusätzliche bzw. nachträgliche Bildbearbeitung wird stundenweise mit EUR 90,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro angefangene Stunde vergütet.
3.5 Für folgende Nebenkosten wird bereits mit Vertragsschluss die folgende Vergütung vereinbart:
Verbrauchsmaterialien und Kosten für technische Ausarbeitungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand gesondert berechnet.
Fahrt- und Reisekosten einschließlich Versicherungen werden im üblichen Umfang gesondert berechnet. Bei PKW-Nutzung werden € 0,62/Kilometer berechnet (ADAC-Autokostenberechnung).
Die Nachbearbeitung bei digitaler Produktion wird mit € 22,50 pro angefangenen 15 Minuten berechnet.
4. Mündliche Aufträge und vorzeitige Vertragsauflösung
4.1 Mündlich erteilte Aufträge sind verbindlich und begründen einen Vertrag im Sinne dieser AGB. Eine Bestätigung in Textform (E-Mail, Nachricht) ist ausreichend, aber nicht Wirksamkeitsvoraussetzung.
4.2 Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung während der Durchführung eines Auftrags zurück oder kündigt er diesen vorzeitig, so wird der verbleibende Restbetrag der vereinbarten Vergütung zu 100 % in Rechnung gestellt. Bereits erbrachte Teilleistungen und angefallene Auslagen sind in vollem Umfang zu vergüten.
4.3 Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Annullierungskosten, berechnet auf die vereinbarten Produktionskosten:
Stornierung mehr als 7 Tage vor dem Termin: 0 % der Produktionskosten
Stornierung 5 Tage vor dem Termin: 10 % der Produktionskosten
Stornierung 3 Tage vor dem Termin: 50 % der Produktionskosten
Stornierung 1 Tag vor dem Termin: 100 % der Produktionskosten
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung der Fotografien fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine Teilvergütung bei der jeweiligen Teilabnahme fällig.
5.2 Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als zwei Monate oder erfordert er vom Auftragnehmer finanzielle Vorleistungen über 25 % der vereinbarten Vergütung, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: ¼ bei Auftragserteilung, ¼ nach 50 % der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.
5.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. (bei Verbrauchergeschäften 5 % über dem Basiszinssatz) verlangen.
6. Nutzungsrechte
6.1 Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
6.2 Der Auftraggeber erhält die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die folgenden Nutzungsarten im vertraglich vereinbarten Umfang:
das Vervielfältigungsrecht (Speicherung auf Datenträgern aller Art, Archivierung in Cloud-Systemen)
das Verbreitungsrecht für Druckmedien (Flyer, Broschüren, Kataloge, Geschäftsausstattung u.Ä.)
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (Webseiten, soziale Netzwerke, Datenbanken)
6.3 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
6.4 Die Fotografien dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
6.5 Jede auch nur teilweise Nachahmung einer Fotografie ist unzulässig. Der Auftragnehmer räumt im Zweifel nur das einfache Nutzungsrecht ein.
7. Weitergabe an Dritte – Kostenteilung und Vertragsstrafe
7.1 Eine Übertragung oder Weitergabe der Fotografien bzw. deren Nutzungsrechte an Dritte ist dem Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Bei Anfragen Dritter nach den Aufnahmen ist diese an den Auftragnehmer zu verweisen.
7.2 Gibt der Auftraggeber Fotografien oder Nutzungsrechte ohne vorherige schriftliche Klärung an Dritte weiter, wird dem Auftraggeber eine anteilige Lizenzgebühr in Höhe von 30 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Diese Kostenteilung berührt nicht die weitergehende Haftung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer.
7.3 Zusätzlich zur anteiligen Lizenzgebühr gemäß Ziffer 7.2 wird dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung (mindestens jedoch € 100,00) in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vor.
7.4 Jede Übertragung oder Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
8. Urhebernennung (Namensnennungspflicht)
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber auf oder in unmittelbarer Nähe der Vervielfältigungsstücke namentlich zu nennen, soweit dies angemessen und möglich ist. Einschränkungen sind im Vorfeld mit dem Auftragnehmer je nach Verwendungszweck zu klären.
8.2 Ein Verstoß gegen die Namensnennungspflicht berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung (nach aktuellem AGD-Vergütungstarif Design) zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8.3 Sollte eine Zustimmung des Auftragnehmers zur Digitalisierung vorliegen, hat der Auftraggeber bei der digitalen Erfassung und Nutzung sicherzustellen, dass der Name des Auftragnehmers mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
9. Referenznutzung durch den Auftragnehmer
9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Fotografien nach Veröffentlichung als Referenz für die Kundenakquisition auf seiner Webseite, seinen Social-Media-Kanälen und bei seinen Agenturen zu verwenden. Darüberhinausgehende Verwendungen sind mit dem Auftraggeber abzusprechen.
10. Eigentum an Entwürfen und Daten
10.1 An Fotografien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Er ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
10.3 Originale, Negative und Abzüge dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion digitalisiert werden. Sie dürfen ebenso wenig wie digitale Fotodateien verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
10.4 Sind Originale dem Auftragnehmer zurückzugeben, hat dies nach vereinbarter – bzw. wenn nichts vereinbart wird – nach angemessener Frist unbeschädigt zu geschehen. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die zur Wiederherstellung notwendigen Kosten zu ersetzen.
11. Fremdrechte
11.1 Grundsätzlich erhält der Lizenznehmer nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Weitere betroffene Rechte wie Modellfreigaben (Model Release), Fotografiererlaubnisse und Eigentumsrechte (Property Release) müssen vom Auftraggeber für die vorgesehenen Nutzungszwecke eigenverantwortlich eingeholt werden.
11.2 Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei, sollte dies nicht der Fall sein.
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen.
12.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig prüfen zu lassen, bevor er diese im geschäftlichen Verkehr verwendet.
13. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
13.1 Sonderleistungen wie Umarbeitungen, Drucküberwachung und zusätzliche Korrekturläufe werden nach Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Vergütungstarif Design gesondert berechnet.
13.2 Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
14. Korrektur und Belegexemplare
14.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
14.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Torben Beeg – Fotograf
Stand: April 2026

